Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tätigkeit

Die Firma HWG Immobilien Rene Gerlach & Partner führt entgeltlich als Makler eine Nachweis- oder/und Vermittlungstätigkeit für Ihre Kunden aus. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist es der Firma HWG Immobilien Rene Gerlach & Partner ausdrücklich gestattet, für beide Vertragsparteien tätig zu werden.

Haftungsbeschränkung

Sämtliche Angaben über das vermittelte Objekt stammen ausschließlich vom Verkäufer/Vermieter. Wir haben diese nicht überprüft, eine Haftung der Firma HWG Immobilien Rene Gerlach & Partner wird ausgeschlossen bzw. bleibt auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Verschwiegenheitspflicht

Sämtliche Angebote und Angaben sind ausschließlich für den von der Firma HWG Immobilien Rene Gerlach & Partner angesprochenen Empfänger bestimmt. Dieser ist verpflichtet, die gemachten Angaben und Angebote vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zugeben. Gibt der angesprochene Empfänger die erhaltenen Informationen dennoch an Dritte weiter und kommt es zum Abschluss mit dem unmittelbar oder mittelbar informierten Dritten, so ist der von der Firma HWG Immobilien Rene Gerlach & Partner angesprochene Empfänger verpflichtet, diejenige Provision zu entrichten, die im Falle eines von der HWG Immobilien Rene Gerlach & Partner vermittelten Vertragsabschlusses entstanden wäre.

Vorkenntnisse

Ist dem Empfänger ein angebotenes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, die der Firma HWG Immobilien Rene Gerlach & Partner innerhalb von 5 Tagen unter Beifügung eines Nachweises schriftlich mitzuteilen.

Ersatzgeschäft

Der Firma HWG Immobilien Rene Gerlach & Partner steht auch dann die vereinbarte Provision zu, wenn anstelle des Eingeleiteten ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.

Vergütung

Die Provision entsteht mit formgültigen Abschluss eines Vertrages. Mit Abschluss dieses Vertrages ist die Provision verdient, und zur Zahlung fällig. Ein Anspruch auf Provision besteht auch dann, wenn der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung erwirbt. Der Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objektes ist nicht erforderlich. Der Provisionsanspruch entsteht mit dem öffentlich-rechtlichen Eigentumsübertragungsakt.

Verjährung

Sämtliche gegen die Firma HWG Immobilien Rene Gerlach & Partner gerichteten Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach entstehen des Anspruchs oder nach Beendigung des Auftrages.

Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam. An Stelle der eventuell unwirksamen Bedingungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Erfüllungsort

Erfüllungsort und bei Kaufleuten Gerichtsstand sind Sitz der Firma HWG Immobilien Rene Gerlach & Partner.